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   BGH, 04.03.2008 - 5 StR 33/08   

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https://dejure.org/2008,7794
BGH, 04.03.2008 - 5 StR 33/08 (https://dejure.org/2008,7794)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2008 - 5 StR 33/08 (https://dejure.org/2008,7794)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2008 - 5 StR 33/08 (https://dejure.org/2008,7794)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; vollendete unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als Personen über 21 Jahre an eine Person unter 18 Jahren

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als Erwachsener an Minderjährige; Abgrenzung zwischen Versuch und Vollendung der Abgabe von Betäubungsmitteln i.S.v. § 29a Abs. 1 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 357 Satz 1; ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 1
    Vollendung der Abgabe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 470
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.07.1998 - 3 StR 241/98

    Bestimmen Minderjähriger zur Einfuhr von Betäubungsmitteln - Überlassen von

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - 5 StR 33/08
    Eine vollendete Abgabe von Betäubungsmitteln im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG liegt erst dann vor, wenn der Empfänger die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Betäubungsmittel erlangt hat und der Besitzwechsel damit vollzogen ist (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 347; Franke/Wienroeder, BtMG 2. Aufl. 2001 Rdn. 7 zu § 29a; Körner, BtMG 6. Aufl. 2007 Rdn. 14 zu § 29a).
  • BGH, 31.07.1996 - 3 StR 269/96

    Feststellung der Tateinheit hinsichtlich des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - 5 StR 33/08
    Der Umstand, dass die Abänderung des Schuldspruchs auch im Fall des Nichtrevidenten I. keine Auswirkungen auf den Strafausspruch hat, steht der Erstreckung der Revision nach § 357 Satz 1 StPO auf ihn nicht entgegen (vgl. BGH NStZ 1996, 507 f.; 1997, 379).
  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 168/51
    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - 5 StR 33/08
    Es ist auszuschließen, dass sich I. und der Angeklagte im Falle eines entsprechenden Hinweises (§ 265 Abs. 1 StPO) wirksamer als geschehen gegen den Tatvorwurf hätten verteidigen können (vgl. BGHSt 2, 250).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2012 - 11 S 59.12

    Türke; faktischer Inländer; Straftaten; Ausweisung; Regelausweisung;

    Zur Begründung wurde auf diverse rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen verwiesen, zuletzt durch Urteil des Landgerichts Berlin vom 27. August 2007 - (506) 2 Op Js 285/07 KLs (21/07) - in der Fassung des Beschlusses des BGH vom 4. März 2008 - 5 StR 33/08 - wegen gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Btm) in Tateinheit mit dem Versuch der unerlaubten Abgabe von Btm als Person über 21 Jahre an eine solche unter 18 Jahren zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten.
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